Mittwoch, 14. Februar 2024

Kommunale Wärmeplanung ist ausgeschrieben

Die Stadt Delitzsch hat ihre kommunale Wärmeplanung ausgeschrieben. Bis zum Frühjahr 2025 sollen für die Stadt Delitzsch und die Ortsteile verschiedene Konzepte zur zukünftigen ressourcen- und klimaschonenden Wärmeversorgung erarbeitet werden.

Der Bund verpflichtet die Länder, eine Wärmeplanung durchzuführen. Sie entscheiden, welche Verwaltungsebene letztendlich dazu verpflichtet wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass dies die Kommunen sein werden, wobei es eine nach Größe der Stadt gestaffelte Umsetzungspflicht geben wird.

Die kommunalen Wärmeplanungen sollen zur schnellen Loslösung von fossilen Brennstoffen beitragen. Es handelt sich bei diesen Wärmeplanungen um Strategiepläne, die untersuchen, welche Gebiete in welcher Weise kosteneffizient und nachhaltig mit Wärme versorgt werden sollen und in welcher Weise erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei Erzeugung und Verteilung genutzt werden können.

Dabei sollen Wege aufgezeigt werden, wie über die Zwischenziele 2030 und 2035 bis 2040 eine klimaneutrale, nachhaltige Wärmeversorgung entstehen kann.
Antragstellende Kommunen aus Braunkohlegebieten (gemäß § 2 Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vom 8. August 2020) konnten bei Antragsstellung bis 31. Dezember 2023 von einer erhöhten Förderquote von 100 Prozent profitieren.

Rechtlicher Hintergrund
Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) beschlossen. Es ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Mit Einführung des WPG ist für Gemeindegebiete, in denen 100.000 oder weniger Einwohner gemeldet sind, der Wärmeplan bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 zu erstellen.


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