Den Bebauungsplan Nr. 48 „Sondergebiet – Am Wasserturm“ haben die Delitzscher Stadträte und Stadträtinnen am 28. Juni 2023 als Satzung beschlossen.
Vom Aufstellungsbeschluss des B-Planes im Jahr 2017 bis zum aktuellen Beschluss war es ein langer Weg.
Damals sahen die Planungen noch vor, den komplett sanierten Wasserturm – ein Denkmal aus dem 19. Jahrhundert – einschließlich Anbauten als Hotel/Boardinghaus einzurichten. Weiterhin sollten perspektivisch Flächen für Fremdenverkehrsleistungen einschließlich Stellplätzen, Verkehrs- und Grünflächen entlang der Leipziger Straße entstehen.
Aufgrund der Coronapandemie, Ansiedlungsanfragen von Unternehmen und der für das in der Nähe liegende Bauvorhaben „Walzenmühle“ erforderlichen Stellplätze waren planungsrechtliche Anpassungen notwendig. Deshalb hatten sich Vorhabenträger und Verwaltung 2022 die Zustimmung des Stadtrates für eine Neuausrichtung des B-Plan-Verfahrens eingeholt.
Unter anderem musste die Festsetzung der Baugebietseinstufung auf die sich ändernden Vorhaben angepasst werden. Die vom Vorhabenträger entlang der Leipziger Straße vorgesehene Bebauung war mit der Zielausweisung eines sonstigen Sondergebietes für Beherbergung nicht mehr realisierbar.
Der Ansiedlung von nicht störenden Gewerbebetrieben in Form von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden durch Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes hat der Stadtrat entsprochen. Einzig der Bereich um den Wasserturm ist als sonstiges Sondergebiet für Beherbergung weiter geplant worden.
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