Ein privater Investor plant, zwei unbebaute Flurstücke innerhalb des Bebau-ungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Am Werbener Teich“ – 1. Änderung in Delitzsch für Wohnbauzwecke zu ertüchtigen und sechs Baugrundstücke zu schaffen.
Dafür ist eine erneute Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, der vor 25 Jahren Rechtskraft erlangt hatte und in dem die angesprochenen Grundstücke derzeit noch als private Grünflächen festgesetzt sind. Als solche wurden sie jedoch nie genutzt.
Im Rahmen der erneuten Änderung sollen darüber hinaus die bestehenden Festsetzungen im restlichen Teil des Bebauungsplanes angepasst werden. Grund dafür: Die gesamte städtebauliche Planung für das „Wohngebiet Am Werbener Teich“ war in ihrer Konzeption auf die Bauansprüche der damaligen Zeit ausgerichtet.
Insbesondere die damals getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen in den allgemeinen Wohngebieten (WA) erwiesen sich in den vergangenen Jahren als zu eng gefasst und nicht mehr zeitgerecht.
So erteilte die untere Baugenehmigungsbehörde der Stadtverwaltung Delitzsch seit 1997 nahezu 30 Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Jene Befreiungen bezogen sich im Kern auf die festgesetzten First- und Traufhöhen, auf die festgesetzte Zahl der Geschosse sowie auf Überschreitungen der Baugrenzen mit Haupt- und Nebenanlagen.
Die Vielzahl der erteilten Befreiungen macht nun eine grundlegende Überarbeitung der zuvor genannten Festsetzungen notwendig bzw. im Rahmen des Änderungsverfahrens möglich.
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