Dienstag, 1. November 2022

Gewässerunterhaltung als wichtige kommunale Aufgabe

Zu den kommunalen Pflichtaufgaben der Stadt Delitzsch gehört auch die Unterhaltung und Bewirtschaftung von den sogenannten Gewässern II. Ordnung.
Die Unterhaltung der oberirdischen Gewässer ist lt. Sächsischem Wassergesetz eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.
Die Länge der Fließgewässer/Gräben, die die Stadt zu unterhalten hat, beträgt ca. 55 Kilometer. Hinzukommen als Standgewässer elf Teiche.

Zu den wichtigsten Fließgewässern zählen der Naulandgraben in Spröda, der Strengebach in Selben, der Storkwitzer und Kertitzer  Graben zwischen Storkwitz und Schenkenberg, der Gertitzer Graben und Ableiter im Süden von Delitzsch und der Wallgraben im Stadtzentrum.
Die wichtigsten Teiche sind die Kosebruchteiche bei Schenkenberg, der Hirtenteich in Laue und der Schwemmteich in Beerendorf.

Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung wird eine Firma gebunden, die die Unterhaltung und Pflege der Gewässer ausführt. Gegenwärtig ist die Firma Eilenburger Geräte- und Pumpenservice GmbH mit dieser Aufgabe betraut.

Zu den wichtigsten Aufgaben im Rahmen der Gewässerunterhaltung zählen Böschungsmahd, Sohlkrautung und Sedimententnahme, aber auch die Beseitigung von Totholz aus den Fließgewässern, um sogenannte Verklausungen zu verhindern. Ziel ist es, den natürlichen oder naturnahen Zustand zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

Die Stadt wendet dafür jährlich erhebliche Summen auf. So waren es im Jahr 2019 56.500 Euro, in 2020 88.000 Euro, im Jahr 2021 „nur“ 25.000. In diesem Jahr stehen wir aktuell bei 35.000, aber die in diesem Jahr fällige kostenintensive Schilfmahd kommt erst noch, da es bei der Gewässerunterhaltung bestimmte Ruhezeiten zu beachten gibt. So werden am Jahresende ca. 75.000 bis 80.000 Eurozu Buche stehen.

In diesem Jahr haben wir bisher folgende Gewässer unterhalten:

-    Wallgraben  1.400 €
-    Strengebach  4.700 €
-    Sprödaer Bach  7.500 €
-    Naulandgraben  1.800 €
-    Hinterer Zulaufgraben Schwemmteich  Beerendorf  900 €
-    vorderer Zulaufgraben Schwemmteich  Beerendorf  900 €
-    Dorfteich Beerendorf  1.200 €
-    Gräben Schenkenberg-Nord  3.500 €
-    Gemüsegraben Schenkenberg  1.200 €
-    Zulaufgraben Holzgraben  1.100 €
-    Storkwitzer Graben  2.700 €
-    Graben Erzberger Straße  800 €

Noch im November 2022 wird eine weitere gewässerunterhaltende Maßnahme durchgeführt – im Wallgraben soll mit einem speziellen Verfahren gegen den Algenaufwuchs vorgegangen werden.


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