Für die Entwicklung von Bau- und Wohngebieten bedarf es einer sogenannten Bauleitplanung. Neben dem Flächennutzungsplan als großes Ganzes stehen im Detail die Bebauungspläne (B-Plan), in denen textlich und zeichnerische viele Aspekte festgesetzt werden. Zum Beispiel geht es um die Art der Nutzung in einem B-Plan-Gebiet, die bebaubaren Flächen und konkrete Festschreibungen für die Bauweise. Ein B-Plan kann dabei von der Stadt selbst oder einem privaten Investor entwickelt oder geändert werden – jeweils mit der Zustimmung des Stadtrates, dessen Mitglieder auch im Prozess immer wieder weitere Schritte beschließen müssen.
In ihrer März-Sitzung haben die Delitzscher Stadträte über viele solche B-Pläne beraten.
Unter anderem geht es um die Weiterentwicklung von Delitzsch als Wohnstandort. Geplant ist u. a. die Entwicklung eines Wohngebietes mit mehr als 40 Grundstücken für Doppel- und Reihenhäuser im Ortsteil Schenkenberg. Dafür haben die Räte den Bebauungsplan Nr. 51 „Wohngebiet Schenkenberg“ im Entwurf gebilligt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger beschlossen.
Wie im vorgenannten Fall musste auch für die Ehrenbergsiedlung aus formellen Gründen die Auslegung des B-Plan-Entwurfs Nr. 46 „Ehrenbergsiedlung/Hallesche Straße“ wiederholt werden. Mit der privat geplanten Siedlung soll der städtebauliche Lückenschluss im äußeren Westen der Stadt gelingen.
Am Rand des Plattenwohngebietes Delitzsch-West plant die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD) die Rekultivierung des Geländes und die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers mit Mehrfamilienhäusern. Auch diesen Entwurf des erforderlichen B-Plans Nr. 36 „Auenhöfe“ haben die Räte gebilligt und die Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Im Gewerbegebiet an der Leipziger Straße (u. a. mit Pflanzen Richter) ist eine Veränderung des Zuschnitts von Gewerbegebiet und Sondergebiet geplant, das Mischgebiet im Nordosten soll wegfallen, Baugrenzen und Zufahrten sich verschieben. Dafür soll der B-Plan Nr. 7 „Gewerbegebiet Delitzsch Süd“ zum zweiten Mal geändert werden. Den entsprechenden Entwurf haben die Räte gebilligt und die Beteiligung der Nachbargemeinden, der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Die Verschiebung der Zufahrten hängt auch mit dem künftigen Umbau des Bahnübergangs in der Leipziger Straße zusammen.
Für mehr Nachhaltigkeit wird der B-Plan Nr. 10 „Sondergebiet Delitzsch-Nord“ geändert. Eine 15.000 qm große, rückwärtige Fläche auf dem Gelände Sachsenstraße und damit gegenüber der Stadtwerke Delitzsch GmbH (SWD) möchte der örtliche Energieversorger für die Errichtung einer großen Solarthermieanlage nutzen. Ein Teil der bisher für Sport und Freizeit ausgewiesenen Fläche soll zum Sondergebiet (Solar) werden. Die Räte haben in ihrer Sitzung am 25. März die Stadtverwaltung beauftragt, mit der SWD einen sogenannten städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des dafür erforderlichen Bauleitverfahrens abzuschließen. Die Kosten trägt der Antragsteller.
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