Der Delitzscher Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 1. Juli 2021 u. a. den Weg für neue Wohngrundstücke freigemacht.
Für den Bebauungsplan Nr. 5 „Südlich Securiusstraße/ehem. Gärtnerei Wilke“ ist der Satzungsbeschluss erfolgt.
Die nur rund 2.700 Quadratmeter umfassende, schmal geschnittene Fläche befindet sich zwischen Securiusstraße und Erzbergerstraße im Norden der Stadt Delitzsch. Die Planung sieht die Schaffung von Flächen für eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Wohnbebauung vor. Geplant ist eine Bebauung durch die Eigentümer. Wir bitten deshalb, von Anfragen nach freien Grundstücken auf diesem Gelände abzusehen. Zu betonen ist außerdem, dass der Blumenpavillon Wilke weiterhin besteht.
Ebenfalls per positivem Votum abgeschlossen ist das Planverfahren für den Bebauungsplan Nr. 36 „Delitzscher Auenhöfe“. Vorhabenträgerin ist hier die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD), die das drei Hektar umfassende Gelände in Delitzsch-West in den nächsten Jahren für den Bau von Mehrfamilienhäusern vorgesehen hat.
Für die Entwicklung eines neuen, kommunalen Baugebietes nahe des Ortsteils Döbernitz haben die Stadträte mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 09 "Wohngebiet Döbernitzer Weg“ freigemacht. Auf einem kleinen Gelände östlich des Döbernitzer Weges, am Delitzscher Stadtrand nahe dem Ortsteil Döbernitz, könnten ab 2023 etwa zehn Einfamilienhäuser entstehen.
Von der Tagesordnung hat die Verwaltung die Vorlagen zum Bebauungsplan Nr. 46 „Ehrenbergsiedlung – Hallesche Straße“ genommen, für das ursprünglich ebenfalls der Verfahrensabschluss mit dem Satzungsbeschluss geplant war. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange waren hier Plananpassungen nötig, die aus Sicht der Verwaltung noch intensiver mit dem Investor abgestimmt werden müssen.
Auch für den Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Delitzsch Süd“ – 2. Änderung ist der Satzungsbeschluss erfolgt und damit das Planverfahren nahezu abgeschlossen. Der formelle Abschluss erfolgt mit der amtlichen öffentlichen Bekanntmachung, durch die der Plan Rechtskraft erlangt.
Im Gewerbegebiet an der Leipziger Straße (u. a. mit Pflanzen Richter) ist eine Veränderung des Zuschnitts von Gewerbegebiet und Sondergebiet geplant, das derzeit noch festgesetzte Mischgebiet im Nordosten entfällt, Baugrenzen und Zufahrten werden wegen des künftigen Umbaus des Bahnüberganges an der Leipziger Straße neu angeordnet.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen