Mittwoch, 29. Juni 2022

B-Pläne im Stadtrat behandelt

Am 28. Juni 2022 fand die letzte planmäßige öffentliche Sitzung des Delitzscher Stadtrates vor der Sommerpause statt. In der Stadtratssitzung wurden unter anderem Beschlüsse zu mehreren Bebauungsplänen gefasst.

Stadt beauftragt WGD mit Grundstückserschließung
Um im Delitzscher Westen die Wohnbebauung „Auenhöfe“ mit neun Einfamilien- und bis zu 14 Reihenhäusern zu entwickeln, schließt die Stadt Delitzsch für die Erschließung mit der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch einen sogenannten „Generalübernehmervertrag“ ab. Mit diesem Werkvertrag übernimmt die WGD die Verantwortung für die bauunternehmerischen Aufgaben der äußeren und inneren Erschließung.
Der Gesamtaufwand für die Erschließung wird sich auf rund 500.00 Euro belaufen.

B-Plan-Entwurf Sondergebiet Delitzsch-Nord wird ausgelegt
Nach der frühzeitigen Auslegung des Entwurfs für den Bebauungsplan Nr. 10 „Sondergebiet Delitzsch-Nord“ 1. Änderung haben die Stadträte nun die Billigung des Entwurfs und die erneute Auslegung beschlossen.
Der B-Plan Nr. 10 soll geändert werden, um die Errichtung einer solarthermischen Anlage für die Einbindung in das Fernwärmenetz der Stadtwerke Delitzsch GmbH zu ermöglichen.

B-Plan-Entwurf Nahversorgung Richard-Wagner-Straße wird ausgelegt/Aufforstung als Ersatz für gerodete Bäume

Auch den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 „Nahversorgungszentrum Richard-Wagner-Straße" haben die Delitzscher Stadträtinnen und Stadträte am 28. Juni 2022 gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Hier plant die Vorhabenträgerin (LIDL), die bereits bebaute Fläche neu zu ordnen und ein Gebäude mit ca. 1.500 qm Verkaufsfläche sowie kleinere Versorgungs-Punkte gegenüber dem Markt mit insgesamt 480 qm Verkaufsfläche zu errichten.
Künftig soll die aktuelle Verkaufsfläche um ein Fleisch-Fachgeschäft, Backpavillon, Apotheke und Lotto-Shop erweitert werden.
Für rund 1.500 qm gerodeten Wald muss die Vorhabenträgerin rund 2.090 qm Wald aufforsten. Da dies im Plangebiet nicht möglich ist, wurde eine zusätzliche Fläche im Delitzscher Ortsteil Schenkenberg gefunden.

B-Plan-Entwurf Wasserturm wird erneut ausgelegt/Für Flächenversieglung muss Ausgleich geschaffen werden
Die dritte Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 48 "Sondergebiet - Am Wasserturm" haben die Stadträtinnen und Räte beschlossen. Hintergrund für die erneute Auslegung ist die Anpassung der Planungen in Folge der Coronapandemie, der Ansiedlungsanfragen von Unternehmen und von erforderlichen Stellplätzen für das Bauvorhaben „Walzenmühle“ durch den Vorhabenträger. Der historische Wasserturm, dessen künftige Nutzung ursprünglich nur als Hotel geplant war, soll künftig auch als Boardinghouse („Zuhause auf Zeit“) genutzt werden können.
Unter anderem muss die Festsetzung der Baugebietseinstufung auf die sich ändernden Vorhaben angepasst werden. Die vom Vorhabenträger entlang der Leipziger Straße vorgesehenen Bebauung ist mit der Zielausweisung eines sonstigen Sondergebietes für Beherbergung nicht mehr realisierbar.
Der Ansiedlung von nicht störenden Gewerbebetrieben in Form von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden durch Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes hat der Stadtrat entsprochen. Einzig der Bereich um den Wasserturm soll als sonstiges Sondergebiet für Beherbergung weiter geplant werden.
Da für das Bauvorhaben rund 11.000 qm Fläche neu versiegelt werden, wurden im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffskompensation
-    der Rückbau von Gebäuden und Anlagen einer Stallanlage mit versiegelten Flächen, Schotterflächen und ruderalen Freiflächen und
-    die Anlage einer Streuobstwiese im Delitzscher Ortsteil Döbernitz
festgesetzt.

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