Der Flächennutzungsplan der Stadt Delitzsch wird fortgeschrieben. Diesen aufwendigen Aktualisierungsprozess macht die städtebauliche Entwicklung von Delitzsch als Wohnstandort mit Zuzug erforderlich.
Der Billigung des Vorentwurfs und der Beteiligung der Behörden, der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange haben die Delitzscher Stadträte in ihrer öffentlichen Sitzung am 25. November 2021 zugestimmt.
Das ist ein Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein wichtiges Instrument der Bauleitplanung einer Stadt.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt Delitzsch vorzubereiten und zu leiten. Dies erfolgt in einem Zwei-Stufen-System:
Im ersten Schritt wird ein Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet im Maßstab 1:10.000 bis 1:15.000 aufgestellt. Im zweiten Schritt erfolgt in der verbindlichen Bauleitplanung die Aufstellung von Bebauungsplänen (B-Plänen) für einzelne Teilgebiete/Grundstücke des Stadtgebietes im Maßstab 1:500 bis 1:2.000.
Der FNP trifft grundlegende Aussagen über die planerischen Absichten und Vorstellungen der Stadt für die Nutzung des gesamten Gemeindegebietes. Er besitzt keine Außenwirkung und entfaltet nur eine Selbstbindung für die Verwaltung und die öffentlichen Planungsträger.
Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Delitzsch wurde 2004 genehmigt. Aufgrund der Neuausrichtung der städtebaulichen Ziele und der erforderlichen Steuerung der Entwicklung soll der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet Delitzsch mit einer Gesamtfläche von 8.592 Hektar gemäß § 1 Abs. 3 BauGB fortgeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere der Bestand und der Bedarf an Wohnbauflächen und gewerblicher Bauflächen zur langfristigen Sicherung untersucht und dargestellt werden.
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