Freitag, 18. Juni 2021

Fünf Bebauungspläne auf Tagesordnung im Stadtrat

Gleich fünf Bebauungspläne stehen auf der Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung am Donnerstag, dem 24. Juni 2021, um 17:30 Uhr im Saal des Bürgerhauses Delitzsch.

Für den Bebauungsplan Nr. 5 „Südlich Securiusstraße/ehem. Gärtnerei Wilke“ war im Juni 2020 der Aufstellungsbeschluss erfolgt, im Februar/März 2021 wurde der B-Plan-Entwurf öffentlich ausgelegt.
Die rund 2.700 Quadratmeter umfassende, schmal geschnittene Fläche befindet sich zwischen Securiusstraße und Erzberger Straße im Norden der Stadt Delitzsch. Die Planung sieht die Schaffung von Flächen für eine aufgelockerte, der Umgebung angepasste Wohnbebauung vor. In den letzten Monaten erfolgten die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in schriftlicher Form und die öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfs.
Wird den Abwägungsbeschlüssen zugestimmt, kann in der Stadtratssitzung am 24. Juni 2021 der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Mit der sich anschließenden Bekanntmachung des Satzungs- und Abwägungsbeschlusses im Amtsblatt erlangt der Bebauungsplan seine Rechtskraft.

Bebauungsplan Nr. 7 „Gewerbegebiet Delitzsch Süd“ – 2. Änderung
Auch bei der Änderung eines Bebauungsplanes, wie im hier vorliegenden Fall, ist zum Abschluss des Verfahrens ein Satzungsbeschluss erforderlich. Im Gewerbegebiet an der Leipziger Straße (u. a. mit Pflanzen Richter) ist eine Veränderung des Zuschnitts von Gewerbegebiet und Sondergebiet geplant, das derzeit noch festgesetzte Mischgebiet im Nordosten soll entfallen, Baugrenzen und Zufahrten sollen neu angeordnet werden. Letztgenannte Änderungen stehen auch mit dem künftigen Umbau des Bahnübergangs an der Leipziger Straße in Verbindung. Für diese planerischen Zielsetzungen ist eine zweite Änderung des B-Planes Nr. 7 „Gewerbegebiet Delitzsch Süd“ erforderlich. Mit dem positiven Votum der Stadträte am 24. Juni 2021 könnte das Planverfahren für den Abschluss vorbereitet werden.

Ebenfalls vor den Verfahrensabschlüssen stehen die Bebauungspläne Nr. 36 „Delitzscher Auenhöfe“ und Nr. 46 „Ehrenbergsiedlung – Hallesche Straße“.
Im Jahr 2019 wurde die Aufstellung des mehr als drei Hektar umfassenden B-Plans Nr. 36 „Delitzscher Auenhöfe“ beschlossen, für den die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD) Vorhabenträgerin ist. Auf den Brachflächen nördlich der „Straße der Freundschaft“ plant die WGD die Entwicklung von Wohnraum, vornehmlich in Form von Mehrfamilienhäusern.
Ziel der Bauleitplanung Nr. 46 ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Entwicklung eines modernen, innenstadtnahen Wohn-, Geschäfts- und Gewerbequartiers mit ergänzenden sozialen und kulturellen Nutzungen. Für die Ehrenbergsiedlung lief das Planverfahren bereits seit 2016, kann nun aber nach der Einholung notwendiger Fach-gutachten und erfolgter Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, zum Abschluss gebracht werden. Im Großteil des Plangebietes zwischen Hallescher Straße im Norden und Kyhnaer Weg im Süden ist ein allgemeines Wohngebiet geplant. Möglich sind dann u. a. unterschiedlichste Wohnbauformen mit maximal zwei bzw. maximal vier Geschossen.

Für die Entwicklung eines neuen, kommunalen Baugebietes ist ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 09 "Wohngebiet Döbernitzer Weg" erforderlich. Auf einem kleinen Gelände östlich des Döbernitzer Weges, am Delitzscher Stadtrand nahe dem Ortsteil Döbernitz, könnten ab 2023 etwa zehn Einfamilienhäuser entstehen.

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