Ab kommendem Montag, dem 4. Februar 2019, werden am Wallgraben zwischen Hallescher Straße und Holzstraße wegen des bevorstehenden Gewässerausbaus insgesamt
33 Bäume entnommen.
Die Fällungen dienen der Vorbereitung der Schlämmung des Wallgrabens, der die Altstadt auf mehr als einem Kilometer umgibt.
Dabei werden im ersten Bauabschnitt (BA) zwischen Hallescher und Leipziger Straße insgesamt 24 Bäume an beiden Uferseiten aus dem Bestand genommen. Im zweiten BA zwischen Leipziger Straße und Holzstraße sind es neun Gehölze. Die Maßnahme dauert vom 4. bis 8. Februar 2019. Für diesen Zeitraum wird der Rad-/Gehweg auf der Wallgrabenpromenade gesperrt. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
Nachpflanzungen werden nach dem Ende der Baumaßnahmen erfolgen. Damit wird dann auch wieder der geschlossene Alleecharakter der Wallgrabenpromenade erreicht. In den vergangenen Jahren waren dort einige Bäume abgängig gewesen, die man – mit Rücksicht auf die geplante Schlämmung des Wallgrabens – nicht ersetzt hatte.
Hintergrund Wallgraben und Schlämmung des WallgrabensDer Wallgraben ist ein künstlicher Wassergraben, der seit dem Mittelalter die gesamte Delitzscher Altstadt umgibt. Heute ist er noch auf über einem Kilometer Länge erhalten, nur im Bereich des Barockschlosses war er im 19. Jahrhundert verfüllt worden. Die Breite beträgt 15 bis 25 Meter, an Brückendurchlässen zur Altstadt deutlich weniger.
Der Wallgraben wird heute mit Wasser über Pumpen aus dem streckenweiseweise benachbart fließenden Lober gespeist. Er fließt in den Mühlgraben ab.
Durch die in den 1990er Jahren gesetzten Seerosen, die geringe Fließgeschwindigkeit und den Biomasseeintrag der Gewächse an den Uferbereichen hat sich im Wassergraben eine bis zu 70 Zentimeter dicke Sediment- und Schlammschicht gebildet. Diese muss abgetragen werden.
Zuletzt war der Wallgraben 1991 geschlämmt worden.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen hat zur Schlämmung des Wallgrabens und zu den begleitenden Maßnahmen mit Auflagen zum Artenschutz und der Eingriffsregelung ihre Genehmigung erteilt. Diese ist zugleich Bestandteil der Plangenehmigung. Unter Beachtung von Nebenbestimmungen wurde der Stadt Delitzsch auch die denkmalschutzrechtliche Genehmigung erteilt.
Derzeit wird die Ausschreibung vorbereitet, mit den Angeboten rechnet die Stadtverwaltung im März 2019. Geplant ist der Baubeginn im ersten Bauabschnitt zwischen Halleschem Turm und Leipziger Straße im April 2019.