Montag, 6. Juli 2020

Erbbaupachtvertrag für Feuerwehrgerätehaus

Dem Abschluss eines Erbbaupachtvertrages für ein rund 3.000 Quadratmeter großes Grundstück zwischen Schenkenberg und Rödgen mit der evangelischen Kirchgemeinde Schenkenberg hat der Delitzscher Stadtrat am 25. Juni 2020 zugestimmt.

Auf dem Grundstück soll bald ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Ortsfeuerwehr Schenkenberg errichtet werden. Das derzeitige Gebäude der Ortsfeuerwehr stammt aus dem 18. Jahrhundert und entspricht den Anforderungen an ein modernes Gerätehaus nicht mehr.

Der Erbbauzins für das neue Grundstück beläuft sich pro Jahr auf 3.240 Euro.

Freitag, 3. Juli 2020

Stadtentwicklungskonzept beschlossen

Ein über mehrere Jahre dauernder Prozess hat am 25. Juni 2020 mit der Verabschiedung des sogenannten Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) seinen Abschluss gefunden.

Das INSEK bietet mit seinen verschiedenen Fachkonzepten, wie Städtebau, Klima und Daseinsvorsorge, zum einen eine Bestandsauf-nahme der aktuellen Situation aufbauend auf dem früheren Stadtentwicklungskonzept SEKO. Vor allem aber ist das INSEK eine Strategie für die künftige Gesamtentwicklung der Stadt bis in das Jahr 2030. Damit dient es auch als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.

In erster Linie soll Delitzsch als Wohn- und Wirtschaftsstandort mit sogenannten mittelzentralen Funktionen fortführend weiterentwickelt werden. Dazu gehören zum Beispiel ein Krankenhaus, Fachärzte und weiterführende Schulen.
Als wichtig werden für die Stadtentwicklung aber auch weiche Faktoren, wie wiederkehrende Veranstaltungen, die Wahrung des kulturellen Erbes und Freizeitangebote, erachtet.

Im Erarbeitungsprozess des INSEK waren neben den fachplanerischen Beiträgen eines externen Büros und der Stadtverwaltung auch studentische Impulse des Studiengangs Stadt- und Raumplanung der Fachhochschule Erfurt abgefragt worden sowie in öffentlichen Veranstaltungen die Wünsche und Ideen der Delitzscher Bürgerinnen und Bürger.

Das mehr als 200 Seiten starke INSEK ist ab sofort auf der Internetseite der Stadt Delitzsch abrufbar.

Donnerstag, 2. Juli 2020

Ersatzneubau Förderschulzentrum Delitzsch

(Pressemitteilung des Landratsamtes Nordsachsen vom 2. Juli 2020)
Der Kreistag hat den zweckgebundenen Ankauf eines unbebauten Grundstücks für den Ersatzneubau des Förderschulzentrums Delitzsch beschlossen, dessen Träger der Landkreis Nordsachsen ist. Die Etablierung eines Förderschulzentrums, bestehend aus dem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen und dem Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, kann zukunftsweisend und nachhaltig nur auf einem gemeinsamen Campus erfolgen. Dazu hatte der Kreistag in seiner Sitzung am 25. September 2019 bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst. Mit dem Erwerb eines hierfür geeigneten Grundstücks in Delitzsch wird dafür nun die entscheidende Voraussetzung geschaffen.

B-Pläne für Baugebiete in Schenkenberg und Delitzsch-West im Beteiligungsverfahren

B-Plan Auenhöfe in Delitzsch-West im Beteiligungsverfahren
Vor einem Jahr haben die Delitzscher Stadträtinnen und Stadträte die Aufstellung des Bebauungsplanes No. 36 „Delitzscher Auenhöfe“ beschlossen. Das 3,45 Hektar große Gebiet in Delitzsch-West erstreckt sich auf dem Gelände ehemaliger Plattenbauten, die vor mehr als einem Jahrzehnt abgerissen worden waren.
Die neue Planung sieht die Schaffung von Flächen für Wohnbebauung und für gesundheitliche und sportliche Zwecke vor.
In der Stadtratssitzung am 25. Juni 2020 hat der Stadtrat nun die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in schriftlicher Form und die öffentliche Auslegung des B-Plan-Entwurfs beschlossen.

B-Plan für Wohngebiet im Ortsteil Schenkenberg im Beteiligungsverfahren
Das Gelände eines ehemaligen Baumarktes im Ortsteil Schenkenberg und ein Teil der daran angrenzenden Ackerfläche sollen künftig für den privaten Wohnungsbau zur Verfügung stehen. Dafür wird das Gebiet als allgemeines Wohngebiet überplant. Im März 2018 hatte der Stadtrat bereits die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) No. 51 „Wohngebiet Schenkenberg“ beschlossen. Er umfasst rund 3,9 Hektar.
In der öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2020 haben nun die Delitzscher Stadträte die Billigung des B-Plan-Entwurfs, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Mittwoch, 1. Juli 2020

Grundstücksverkauf an Landkreis für Fördercampus

Der Stadtrat hat die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH ermächtigt, ein 13.650 Quadratmeter großes Grundstück in der Richard-Wagner-Straße in Delitzsch an den Landkreis Nordsachsen zu verkaufen. Sollte der Kreistag am 1. Juli 2020 dem Ankauf für einen Preis von rund 780.000 Euro entsprechend dem Bodenrichtwert zustimmen, könnte in Delitzsch bald ein Fördercampus entstehen, auf dem die bisher dezentralen Förderschulen des Altkreises Delitzsch konzentriert werden könnten. Zudem sieht der Schulträger, der Landkreis Nordsachsen, die Errichtung einer Sporthalle vor.

In der Richard-Wagner-Straße befinden sich unweit des genannten Grundstücks die Außenstelle des Landratsamtes Nordsachsen, das Jobcenter sowie die Werkstätten und Wohngruppen des Sozial- und Beschäftigungsbetriebes Delitzsch.

Baufortschritt in der Karlsstraße

Seit rund einem Jahr baut die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH in der Karlsstraße.

Auf dem ehemaligen Brachgelände entsteht ein mehrgeschossiges Wohnhaus mit 20 barrierearmen Wohnungen und Tiefgarage.

Bis 1999 hatte sich hier in einem alten Scheunengebäude der Betriebshof der Stadt Delitzsch befunden.

Alle Fotos: Christian Maurer/Stadt Delitzsch



Schulze-Delitzsch-Siedlung kurz vor Baurecht

Den Weg freigemacht zum Baurecht haben die Stadträtinnen und Stadträte am 25. Juni 2020 mit den entsprechenden Abwägungsbeschlüssen und vor allem der Zustimmung zur Satzung. Mit dem Satzungsbeschluss findet das Aufstellungsverfahren für diesen Bebauungsplan No. 49 „Schulze-Delitzsch-Siedlung/Schkeuditzer Straße“ – Teilgebiet Nord sein Ende.

Nun muss der Investor noch den Erschließungsvertrag mit der Stadt Delitzsch unterzeichnen. Danach wird der Bebauungsplan zur Genehmigung beim Landratsamt Nordsachsen eingereicht. Liegt diese vor, kann gebaut werden.

Im neuen Baugebiet zwischen Schkeuditzer Straße und Kyhnaer Weg sollen freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser und Reihenhäuser entstehen. In dem Zusammenhang wird auf Anraten der Verkehrsbehörden auch die Kreuzung Schkeuditzer Straße/Ecke Richard-Wagner-Straße durch eine Abbiegespur neu geordnet.

Anmerkung: Die Vermarktung der Grundstück erfolgt nicht durch die Stadtverwaltung.