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Freitag, 1. November 2024

Baumpflanzungen und Baumentnahmen

 Seit der letzten Oktoberwoche 2024 führen die Baumpfleger des Amtes für Stadtgrün und Stadtreinigung (ASS) der Stadt Delitzsch im Stadtgebiet Baumentnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit durch.

Mittwoch, 9. Oktober 2024

Spielplatz Storkwitz wird im Frühjahr 2025 eröffnet/Neuer Spielplatz in Werben übergeben

Die Kletterkombination auf dem Spielplatz im Delitzscher Ortsteil Storkwitz wird ab 14. Oktober 2024 deinstalliert. Eine externe Prüfung hatte vor kurzem ergeben, dass es aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden sollte.

Freitag, 6. Oktober 2023

Gehweg und Entwässerung der Hauptstraße in Storkwitz fertiggestellt

Auf der nördlichen Straßenseite der Hauptstraße im Delitzscher Ortsteil Storkwitz wurde im Bereich der Neubaten auf ca. 200 Metern ein Gehweg aus Betonpflaster an die Fahrbahn der Kreisstraße K7440 angebaut. 

Für die Herstellung der Fahrbahnentwässerung erfolgte auf rund 40 Meter die Verlegung einer neuen Regenwasserleitung. 

Die Kosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf rund 94.000 Euro. Sie werden anteilig für den Gehwegbau von der Stadt Delitzsch und für die Herstellung der Straßenentwässerung vom Landkreis Nordsachsen übernommen.

Donnerstag, 29. Juni 2023

Storkwitz erhält neuen Gehweg

 Im Delitzscher Ortsteil Storkwitz entsteht an der Hauptstraße ab 3. Juli 2023 ein Gehweg. In diesem Zusammenhang werden Borde und Straßeneinläufe an der Kreisstraße zur Ableitung des Regenwassers geschaffen. Die Stadt Delitzsch trägt die Baukosten für den Gehweg (45 T€), das Landratsamt Nordsachsen für den neuen Regenwasserkanal (40 T€). Die Baumaßnahme soll bis spätestens Ende August 2023 abgeschlossen sein. In dem Bereich waren durch eine städtebauliche Entwicklung vor einigen Jahren neue Wohnhäuser entstanden.
 

Dienstag, 1. November 2022

Gewässerunterhaltung als wichtige kommunale Aufgabe

Zu den kommunalen Pflichtaufgaben der Stadt Delitzsch gehört auch die Unterhaltung und Bewirtschaftung von den sogenannten Gewässern II. Ordnung.
Die Unterhaltung der oberirdischen Gewässer ist lt. Sächsischem Wassergesetz eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.
Die Länge der Fließgewässer/Gräben, die die Stadt zu unterhalten hat, beträgt ca. 55 Kilometer. Hinzukommen als Standgewässer elf Teiche.