Der vorhabenbezogene Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 48 „Sondergebiet – Am Wasserturm“ ist nunmehr rechtskräftig.
Im Juni dieses Jahrs hatte der Delitzscher Stadtrat die Satzung des vorhabenbezogenen B-Plans beschlossen. Mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Nordsachsen und der Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung hat der B-Plan nunmehr seine Rechtskraft erlangt.